Die Arbeit mit Landmarken ist ein wichtiges Element bei der Wegeführung. Diese Landmarken stellen Faszinationspunkte dar, die den Kunden auch über längere Wege zu einer Wegkreuzung oder einen Bereiche locken sollen.
Die Faszinationspunkte müssen insgesamt eine Widererkennbarkeit darstellen, und können auch auf der Gangmitte als Unterstützung dienen. Die Darstellung muss emotional ansprechend sein. Als Idee wären ausgefallene Anwendungsbeipiele für die jeweiligen Produkte, sowie auch widersprüchliche Assoziationen. Diese Landmarken können dabei die entsprechende Einstufung der Sortimente darstellen. Sie können den Kunden helfen, sich damit zu identifizieren. Bei hochwertigen Türen kann das durch eine entsprechend aufwendige und exklusive Darstellung geschehen.
Die Entfernung der Lockmittel sollte dabei 10 Meter nicht überschreiten. So sollten auch die maximale Abteilungstiefe zur Wand und in der Mitte maximal 8 Meter entsprechen. (vgl. Biegel,1997, S.18)
Als Abteilung kann hierbei eine Regalwand, ein Themenbereich oder ein Nebengang verstanden werden. Diese Grundregeln sind dahingehend zu beachten, dass der Kunde den Überblick behält und die Botschaften auch wahrnehmen kann.