Verpackungsgesetz 2019

Das neue Verpackungsgesetz ist seit Jahreswechsel 2019 in Kraft und verpflichtet Hersteller und Erstinverkehrbringer sich zentral in Deutschland zu registrieren und jährlich (bis 15.05.) Absatzmengen zentral zu melden. Dies gilt für alle Verpackungen, welche geeignet sind an den Letztverbraucher übergeben zu werden. Auch Umverpackungen etc. sind betroffen.

 

  • Keine Panik – diese Maßnahme wirkt sich 1. auf die Nutzung von VErpackungsmaterial aus und wird 2. die “stoffliche” Verwertung von z.B. Kunststoffen verbessern, da bei der Registrierung auch das Abfallkreislaufsystem genannt wird, welches vom Hersteller/Erstinverkehrbringer beauftragt wird.

Nebenbei, es ist im wesentlichen die Verschiebung der Verpackungsverordnung zu einem Bundesgesetz und eine Anpassung, auch im Bezug auf Einweg-Verpackung und Kennzeichnungspflichten!

Welche Verpackung wird als Verkaufsverpackung erfasst?

Glas
PPK (Papier Pappe Karton)
Eisenmetalle
Aluminium
Getränkekartonverpackungen
Sonstige Verbundverpackungen

Welche Systembetreiber gibt es für Verkaufsverpackung?

BellandVision GmbH
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Noventiz Dual GmbH
Reclay Systems GmbH
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Zentek GmbH & Co. KG

Wo sehe ich, wer nach Verpackungsgesetz registriert ist?

verpackungsregister.org

Wann müssen “Hersteller” im Sinne des Verpackungsregisters Mengen melden?

am 15.05. des Folgejahres

Was zahlt ein Unternehmen für Lizenzgebühren an Systembetreiber nach Verpackungsgesetz?

Beispielhaft anhand Marktinformationen (2019).
Pappe ca. 0,18€/kg
Kunststoff ca. 0,90€/kg
Glas ca.0,07€/kg
Metall ca. 0,74 €/kg
Alumium ca. 0,78 €/kg
Verbundstoffe ca. 0,86 €/kg
sonstiges ca. 0,10 €/kg

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